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BGH, 13.10.2004 - I ZR 58/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Wolters Kluwer
Benutzung einer Marke im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung der Herkunft der Ware; Abstellen auf eigene Tätigkeit oder Vermittlereigenschaft des beim Warenabsatz Handelnden
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 543 Abs. 2 S. 1; MarkenG § 14 Abs. 2
Verletzung einer Marke durch Anbieten einer veränderten Uhr - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 19.02.2003 - 6 O 424/02
- OLG Frankfurt, 11.03.2004 - 6 U 50/03
- BGH, 13.10.2004 - I ZR 58/04
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 22.03.2005 - 11 U 49/03
Urheberrechtsverletzung: Haftung eines Auktionshauses
Darauf, ob der beim Warenabsatz Handelnde in eigenem Namen oder auf eigene Rechnung tätig geworden ist oder nur als Vermittler, kommt es dabei nicht maßgeblich an (vgl. zur Frage der Verantwortlichkeit in diesem Sinne auch OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 11.03.2004, Az.: 6 U 50/03 sowie den Beschluss des BGH dazu vom 13.10.2004, Az. I ZR 58/04).